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Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Handwerk werden immer dann zu Rate gezogen, wenn ein unabhängiger Spezialist im Streitfall Handwerksleistungen beurteilen soll.
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn
- eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt, - ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt, - eine Sache bewertet, - ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder - der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken, festgestellt werden soll.
Unser Prinzip lautet daher:
qualifizierte Gestaltung objektive Bewertung fachliche Kompetenz gewissenhafte Ausarbeitung zuverlässige Auftragsabwicklung unabhängige, objektive Beratung
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